Rückverfolgbarkeit

Am 01.01.2005 trat die EU-Verordnung 178/2002 in Kraft, welche sich mit den Kernthemen Lebensmittelrecht und die Lebensmittelsicherheit beschäftigt.
Sie verpflichtet Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft ihre Warenströme so zu dokumentieren, dass jederzeit Herkunft und Verbleib der Produkte nachvollzogen werden können.

Jedes Lebensmittelunternehmen trägt nunmehr die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe.

Das bedeutet unter anderem:

  • Die Rückverfolgbarkeit von Produkten ist über alle Stufen sicherzustellen.
  • Es müssen konkrete Personen feststellbar sein, von denen ein Unternehmen eine Ware bezogen hat.
  • Waren sind ausreichend zu kennzeichnen, um ihre Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
  • Waren, die den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit nicht entsprechen, sind vom Markt zurückzunehmen. Wenn das Produkt den Verbraucher bereits erreicht haben könnte, muß die Information des Verbrauchers effektiv und genau erfolgen können.

Die unerlässliche Schlussfolgerung daraus ist, dass ein umfassendes Qualitätsmanagement notwendig ist! Woher kommt ein Fehler? Wohin hat sich der Fehler fortgepflanzt?

Es müssen Systeme und Verfahren eingerichtet werden, die alle notwendige Informationen über die Warenverarbeitung und den Warenfluss sicherstellen.

Eine bewährte Methode, um die Rückverfolgbarkeit eines Produktes zu gewährleisten, ist eine durchgehenden Etikettierung der Waren.